Nach der einstweiligen Verfügung gegen Usenext im Jahr 2007 hat die GEMA wieder einmal zugeschlagen. So wurde Usenext dieses mal wegen rund 100 Titeln die über das Usenet verfügbar waren vor Gericht gezogen und musste sich den Vorwürfen der GEMA stellen.
Am 17.Februar 2010 wurde bereits die einstweilige Verfügung gegen Usenext am Landgericht Hamburg erwirkt. In der GEMA Mitteilung heißt es
“Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen”,
Die GEMA will nicht mit ansehen, dass die Usenet Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke indirekt anbieten bzw. dass die User dieses über ihre Server herunterladen können.
Viel bringen wird dieses Urteil der GEMA nicht, denn ausländische Provider lassen sich davon sowieso gar nicht beeindrucken.
Für die Kunden von Usenext hat das Urteil keine Auswirkungen. Wer jedoch geschütztes Material herunterläd, handelt immer illegal – ob nun im Usenet, bei Rapidshare oder beim Filesharing. Aber das sollte den meisten Usern wohl bekannt sein.


